Von hohen Förderungen Profitieren

Profitieren Sie von geringen Energiekosten und starken Investitionsförderungen!

Das Klimapaket der Bundesregierung sorgt für zahlreiche Verbesserungen von Konditionen bei den Programmen der KfW und BAFA-Förderung im Bereich energieeffizient Bauen und Sanieren.​

Seit Januar 2020 sind zahlreiche attraktive Anpassungen der Fördermittel in Kraft. So profitieren Sie zum Beispiel von höheren Tilgungs- und Investitionszuschüssen sowie Kreditbeträgen. Und auch die Definition, was ein sanierungswürdiges Bestandsgebäude ist, wurde verändert: Schon für 15 Jahre alte Häuser können einfache Maßnahmen gefördert werden, mit denen Sie schnell und leicht Ihre Energiebilanz deutlich verbessern können.​

Bernd Beneke
Bernd BenekeGeschäftsführer & Firmengründer, Zimmerermeister und PV-Experte
Überblick Förderungen
Effizienzhaus
Einzelmaßnahmen
Ablauf Förderung

Warum werden Maßnahmen Gefördert

Auf der Internationalen Klimakonferenz 2015 „COP 21“ in Paris wurde von 190 Vertragsparteien (u. a. von der EU und ihren Mitgliedsstaaten) das Pariser Abkommen beschlossen. Darin wurde eine konkrete Zielsetzung zur Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C – und möglichst unter 1,5 °C – gegenüber dem vorindustriellen Temperaturniveau definiert.​

Einem Sonderbericht des Weltklimarats aus dem Jahr 2018 zufolge würde die gegenwärtige Klimapolitik zu einem Temperaturanstieg von ca. 3 °C führen. Unter der Annahme, dass die CO-Emissionen auf dem Niveau von 2017 bleiben, wäre eine Erwärmung um 1,5 °C bereits im Jahr 2028 zu erwarten, die 2-Grad-Schwelle würde 2045 erreicht werden. Dem Sonderbericht zufolge kann das 1,5-Grad-Ziel mit radikalen Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen noch erreicht werden, sofern diese zeitnah und durchgreifend umgesetzt werden: „Jedes bisschen Erwärmung zählt, jedes Jahr zählt, jede Entscheidung zählt“.​

Da der Gebäudesektor wesentlich zum Klimawandel beiträgt, hat die Politik Gesetze und Zielsetzungen formuliert und auf den Weg gebracht, auf die im Folgenden eingegangen wird. Sie sollen dazu beitragen, Energie einzusparen, Treibhausgas-Emissionen zu verringern und die Nutzung regenerativer Energien zu erhöhen. Insbesondere durch die EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU und ihre Forderung eines Niedrigstenergiegebäude-Standards wurde ein erster wichtiger Schritt in die Richtung des zukünftigen, nachhaltigeren Bauens getan.

​Mit der letzten Novellierung 2018 wurden die Anforderungen bis zum Jahr 2030 neu definiert. Unter anderem verpflichtet sich die EU, die CO-Emissionen bis 2030 um mindestens 40% zu senken. Das langfristige Ziel der europäischen Gemeinschaft lautet, in Zukunft unabhängiger von Energieimporten zu werden. Umgesetzt werden soll dies durch eine möglichst standortnahe Erzeugung der für den Gebäudebetrieb benötigten Energie.​ Novellierungen der EU-Gebäuderichtlinie haben stets direkten Einfluss auf die öffentlich-rechtlichen Anforderungen auf nationaler Ebene. ​

Die Anforderungen an die Qualität der Gebäudehülle und Gebäudetechnik wurden für Europa erstmals durch die EU-Gebäuderichtlinie 2018 definiert. Die dort gefassten Beschlüsse werden auf nationaler Ebene im Gebäudeenergiegesetz (GEG) umgesetzt. Es konkretisiert das energetische Anforderungsniveau für den in der EU-Gebäuderichtlinie geforderten Niedrigstenergiegebäude-Standard.

Die Bundesregierung hat mit der BEG Anreize für energetische Maßnahmen in Bestand und Neubau gesetzt, um die ambitionierten Ziele des Pariser Abkommens erreichen zu können.​
Durchgeführt werden diese Förderungen durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und der KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).​

Die BAFA fördert Einzelmaßnahmen für Heiztechniken aus erneuerbaren Energien. Dazu gehören unter anderem Wärmepumpen und Gas- Hybridanlagen mit einer Förderung bis zu 35%. Auch PV- Anlagen werden im Zuge eines neuen Heizsystems mitgefördert.​

Die KFW fördert die Gebäude-Effizienz. Dabei richtet sich die KFW nach den Primärenergiebedarf (Qp) eines Gebäudes und dem Transmissionswärmeverlust eins Gebäudes (Ht).​
Die KFW fördert sowohl Einzelmaßnahmen wie auch die Gesamtgebäudeeffizienz.​

Förderung für E-Auto Besitzer

Als Fahrer eines Elektroautos tragen Sie aktiv dazu bei, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Denn beim Fahren mit elektrischer Energie emittieren Sie weitaus weniger CO2, als beim Fahren mit fossiler Energie. Dieses Engagement wird ab 2022 vom Gesetzgeber in Deutschland anerkannt. Weitere Informationen haben wir auf einer eigenen Seite für Sie aufbereitet:

Vom Quotenhandel profitieren

Effizientes Wohnen Lohnt sich

Das Ziel der Bundesregierung ist ein bis 2050 weitestgehend klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.​
Dafür sind zwei Komponenten für die Gebäude sehr wichtig. ​
1. Klimaneutrale Energie selbst erzeugen oder aus einer regionalen klimaneutralen Energiequelle beziehen. (Biogasanlage)​
2. Energie möglichst effizient nutzen. (Gute Gebäudedämmung und effiziente Anlagentechnik)​

​Dazu wurde ein Referenzgebäude erstellt nach dem sich die Förderungen richten. Das Referenzgebäude entspricht den Mindestanforderungen die für neue Gebäude einzuhalten sind. Die KFW Förderprogramme richten sich nach diesem Gebäudestandard. Ein Effizienzhaus/-Gebäude 40 hat also einen Primär-Energiebedarf von nur 40% im Vergleich zu dem Referenzgebäude.

KFW Förderungen im Bestand

Effizienzhaus-/gebäude- Standard (Tilgungs-) Zuschuss
Effizienzhaus/-gebäude Denkmal 25,0 %
Effizienzhaus/-gebäude 100 27,5 %
Effizienzhaus 85 (nur WG) 30,0 %
Effizienzhaus/-gebäude 70 35,0 %
Effizienzhaus/-gebäude 55 40,0 %
Effizienzhaus/-gebäude 40 45,0 %
+ EE-Klasse* (Erneuerbare Energien-Klasse) + 5,0 %
Förderhöchstbetrag
− Wohngebäude:
120.000 EUR je WE
150.000 EUR je WE (für EEKlasse)
je Antrag und Kalenderjahr

Einzelmaßnahmen die großes bewirken

Nicht an jedem Gebäude sind so umfassende Maßnahmen realisierbar, um in die besten Effizienzklassen der Förderungen zu erreichen. Dennoch gibt es viele sinnvolle Maßnahmen, die das alltägliche Leben günstiger und unsere Umwelt sauberer machen. Und auch hier gibt es großzügige Förderungen das Staates.​

Diese Förderungen beziehen sich nicht auf den Gesamt-Primärenergiebedarf eines Gebäudes sondern betrachtet die wesentlichen Komponenten einzeln. Beispiel: wird eine alte Ölheizung durch eine neue Luftwärmepumpe ersetzt, wird dies gefördert, weil sichergestellt ist, dass eine neue Wärmepumpe deutlich effizienter und klimafreundlicher arbeitet als eine Ölheizung. Einzelmaßnahmen werden nicht nur von der KFW Bank gefördert, sondern auch von der BAFA.

KFW und BAFA Förderungen als Einzelmaßnahmen

Einzelmaßnahmen Tilgungszuschuss Austauschprämie Öl
Gebäudehülle − Dämmung Wände, Dach, Keller,
− Austausch Fenster/Türen
20 %
Anlagentechnik* − Z. B. Lüftungsanlagen, Smart
Home, Raumkühlung, Kältetechnik
20 %
Heizungsanlagen − Renewable Ready (Gasbrennwert)
− Gas-Hybridanlage
− Solarthermie
− Wärmepumpe
− Biomasseheizung
− Innovative Heizanlagen (EE-Basis)
− EE-Hybridheizungen
− Gebäudenetz mind. 25 %/55 % EE
20 %
30 %
30 %
35 %
35 %/40 %**
35 %
35 %/40 %**
30 % / 35 %

40 %

45 %
45 %/50 %**
45 %
45 %/50 %**
40 % / 45 %
Heizungsoptimierung 20 %
iSFP-Bonus
(nur WG)
Förderhöchstbetrag
+ 5 %
(für einzelne
Sanierungsschritte)
− Wohngebäude:
60.000 EUR je WE
je Antrag und
Kalenderjahr

Der Weg zu Ihrer optimalen Förderung

Die passende Förderung für ihr eigenes Projekt zu finden ist eine Herausforderung. Wann ist eine Einzelmaßnahme sinnvoll, wann ist die Förderung der Gesamteffizienz sinnvoll? Welche Förderungen sind miteinander kombinierbar?​ Diese Fragen sind in jedem Einzelfall individuell anders zu beantworten.

​Darum ist es ganz wichtig, mit einem Profi zusammenzuarbeiten, der sich in diesem Bereich bestens auskennt.​ Mit der Spezialisierung auf erneuerbare Energien und in enger Zusammenarbeit mit einem Energieberater ​ist es uns möglich, gewerkübergreifend eine umfassende Beratung zu bieten.

​Die Verbindung zwischen PV Technik, Wärmedämmung und Heiztechnik bietet ganz neue Möglichkeiten für sehr hohe Fördersummen. ​

Wie sollten Sie vorgehen, um für sich die ideale Kombination aus Förderungen, geringen Energiekosten und Wohnwünschen zu finden?

Schritt 1

Gründliche Analyse der Gegebenheiten und Wünsche

Gerne beraten wir Sie in unseren Räumen individuell zu Ihren geplanten Energie-Maßnahmen. Sei es von der Dachsanierung über Photovoltaik bis hin zu effizienten Heizsystemen. Vorab erhalten Sie eine Checkliste mit allen wichtigen Eckpunkten und Fragen als Orientierung. Sie können diese Checkliste ganz bequem durchgehen und sicher sein, an alles gedacht zu haben.

Schritt 2

Energieberatung durch einen zertifizierten Energieberater​

Die energetische Beratung ist eine Voraussetzung für viele staatliche Förderungen. Insbesondere bei umfangreichen Maßnahmen empfehlen wir, das Wissen von Experten zu nutzen, um produktunabhängig die beste Lösung für Ihr Haus zu finden und gleichzeitig intelligent die staatlichen Förderungen zu nutzen. Auch die Beratungsleistung wird bis zu 80 % staatlich gefördert. Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einem passenden Berater und nehmen Ihnen dabei viel Aufwand ab.

Schritt 3

Ihr persönlicher Sanierungsfahrplan​

Der Sanierungsfahrplan des Energieberaters gibt Ihnen einen einfachen und farblich dargestellten Überblick zur Ausgangslage und zu den empfohlenen Maßnahmen.

Schritt 4

Fördermaßnahmen beantragen​

Für die Beantragung der Förderprogramme sollte Ihr Investitionsrahmen feststehen. ​
Dazu erarbeiten wir Ihnen ein Ausführungskonzept, in dem alle anfallenden Arbeiten einkalkuliert und nachvollziehbar sind. Wir unterstützen Sie selbstverständlich bei der Beantragung der richtigen Förderprogramme.​

Schritt 5

Auftrag erteilen

Sobald die Anträge beantragt und bestätigt sind, kann der Auftrag an die ausführenden Unternehmen erteilt werden.​

Schritt 6

Ausführung der Arbeiten

Wir kümmern uns darum, dass alle Gewerke genau aufeinander abgestimmt arbeiten und dass begleiten wir Sie durch die gesamte Baumaßnahme. ​

Schritt 7

Antrag abschließen und Auszahlung beantragen

Der letzte wichtige Schritt ist es den Antrag sauber und ordentlich abzuschließen.​
Durch die enge Betreuung über den gesamten Prozess, können wir Sie auch bei diesem wichtigen Schritt entlasten und die Auszahlung beantragen. ​

So ist es für Sie jederzeit ganz bequem, einfach und sicher.

FINDEN SIE
HERAUS…

… welche Möglichkeiten Sie generell haben und lernen Sie die Fördermöglichkeiten kennen!

Termine Info-Abend

… was in Ihrem Haus steckt. Mit welcher Energie-Maßnahme sollten Sie starten?

Beratungstermin