Vom Quotenhandel profitieren
Sie fahren ein Elektroauto? Ab 2022 THG-Quote verkaufen und 350 Euro Prämie sichern! Seit Anfang 2022 dürfen auch Halterinnen und Halter von Elektroautos das von ihnen eingesparte CO₂ “weiterverkaufen”.
Der Qutotenhandel gilt für alle Besitzer eines vollelektrischen E-Autos. Plug-In Hybride sind hiervon ausgeschlossen.
Als Fahrer eines Elektroautos tragen Sie aktiv dazu bei, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Denn beim Fahren mit elektrischer Energie emittieren Sie weitaus weniger CO2, als beim Fahren mit fossiler Energie. Dieses Engagement wird ab 2022 vom Gesetzgeber in Deutschland anerkannt.
Im Rahmen des Förderinstruments Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) können Sie Ihre CO2-Einsparungen jährlich zertifizieren lassen und an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen. Damit haben Sie die Möglichkeit, Geld von den Ölkonzernen in die Elektromobilität umzuverteilen und jährlich Geld zu verdienen.
THG-Förderung auf einen Blick
Einsparungen von CO₂-Emissionen in Form von Emissionszertifikaten werden an Mineralölunternehmen verkauft die jährlich eine sogenannte Treibhausgas-Minderungsquote – THG-Quote – erreichen müssen.
Ab 2022 können alle Halter von rein batteriebetriebenen E-Autos in Deutschland ihre Treibhausgasquote (THG-Quote) verkaufen. Dies gilt sowohl für Privatautos, Firmenautos und Elektroflotten, als auch für E-Roller, E-Transporter (z.B. N1), Elektrobusse (z.B. M3) und E-LKWs. Maßgeblich für die Zertifizierung Ihrer THG Quote ist der Wert „Elektro“ im Feld P.3 Ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und dass Sie entweder selbst der Halter laut Fahrzeugschein eingetragen sind, oder unter Vollmacht des Halters den Antrag zur Zertifizierung der THG Quote stellen.
Die einfachste Lösung bietet unser Kooperatonspartner Ecoturn GmbH mit dem eigens entwickelten Portal elektrovorteil.de. Sichern Sie sich mindestens 350 Euro steueroptimierte THG-Prämie in 2022 und bei steigendem Kurs zusätzliche Gewinne.
Unternehmen mit Elektro-Fuhrpark und auch Privatpersonen können Emissionseinsparungen von Elektroautos dreifach auf ihre THG-Quote anrechnen lassen. Bereits ab der ersten Kilowattstunde(kWh) kann die resultierende Minderung des Treibhausgases an quotenpflichtige Unternehmen veräußert werden. Damit kommt die THG-Quote vor allem E-Mobilisten und Ladesäulenbetreibern zugute
Noch lukrativer als für Elektroautos ist angesichts niedrigerer Preise und Verbrauchs der Verkauf der THG-Quote für elektrisch betriebene Leichtkrafträder und E-Motorräder. Denn für sie wird die gleiche Prämie wie bei E-Pkw ausgezahlt.
Voraussetzung: Für das elektrisch betriebene Zweirad liegt eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 vor und es fährt schneller als 45 km/h. Das ist beispielsweise bei E-Rollern wie der Vespa Elettrica 70 und stärker motorisierten E-Motorrädern der Fall. Für zulassungsfreie Kleinkrafträder der EG-Fahrzeugklassen L1e und L2e gibt es keine THG-Prämie.
Die THG-Quote ist eventuell steuerpflichtig gem. § 22 Absatz 3 Einkommenssteuergesetz. Zu unterscheiden ist zwischen Nicht-Selbstständigen und ihrem privat genutzten Fahrzeug und Selbstständigen, die die THG-Prämie für einen Firmenwagen beziehen.